Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen dem Designer und seinem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers entfalten keine Wirkung für die abgeschlossenen Verträge, wenn der Designer diese nicht schriftlich anerkennt.

1. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

1.1. Gegenstand des Vertrages ist ein gestalterischer Prozess, kein fertiges Produkt. Im Rahmen des Auftrags besteht für den Designer Gestaltungsfreiheit. Die künstlerische Gestaltung kann daher keinen Mangel darstellen und eine Minderung der Vergütung aufgrund der künstlerischen Gestaltung ist ausgeschlossen.

1.2. Der Auftraggeber hat Anspruch auf die Erstellung von maximal drei Gestaltungsvorschlägen durch den Designer (Entwicklungsphase). Aus den drei Gestaltungsvorschlägen kann er einen Vorschlag zur weiteren Bearbeitung nach 1.3. auswählen. Lehnt der Auftraggeber alle während der Entwicklungsphase erstellten Vorschläge ab, so gilt der Auftrag als abgeschlossen und der Designer ist berechtigt, über die vereinbarte Vergütung sofort und in voller Höhe Rechnung zu legen. Die Erstellung weiterer Gestaltungsvorschläge ist separat zu vereinbaren und zu vergüten.

1.3. Für den ausgewählten Gestaltungsvorschlag hat der Auftraggeber Anspruch auf die Durchführung von maximal drei Korrekturen (Korrekturphase). Mit Durchführung der maximalen Anzahl an Korrekturen gilt der Auftrag als abgeschlossen und der Designer ist berechtigt, über die vereinbarte Vergütung sofort und in voller Höhe Rechnung zu legen. Weitere Korrekturen sind separat zu vereinbaren und zu vergüten.

1.4. Nach Abschluss des Auftrages erhält der Auftraggeber das Ergebnis der Korrekturphase (Werk) in elektronischer Form. Der Designer behält sich ein Zurückbehaltungsrecht am Werk bis zum vollständigen Ausgleich der vereinbarten Vergütung vor.

1.5. Soll der Designer die Produktionsüberwachung durchführen, so ist dies separat zu vereinbaren und zu vergüten. Im Rahmen der Produktionsüberwachung entscheidet der Designer nach eigenem Ermessen.

1.6. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so ist der Designer berechtigt, eine angemessene Erhöhung der Vergütung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Zum Rücktritt ist der Designer nur berechtigt, wenn er dem Auftraggeber zuvor eine angemessene Frist gesetzt hat. Im Falle des Rücktritts sind die bereits erbrachten Leistungen des Designers zu vergüten. Die Vergütung beträgt jedoch mindestens 30% der vereinbarten Vergütung für die vollständige Vertragserfüllung.

2. Vergütung und Fremdleistungen

2.1. Die im Angebot angegebene Vergütung versteht sich ohne Mehrwertsteuer. Die gesetzliche Mehrwertsteuer entfällt aufgrund der Kleinunternehmerregelung nach § 19 Abs. 1 UStG.

2.2. Ist eine Vergütung auf Basis von Arbeitsstunden vereinbart, so beträgt die Vergütung 60,00 EUR/Stunde.

2.3. Der Designer ist berechtigt, einen Vorschuss auf die vereinbarte Vergütung in Höhe von maximal 40 % des Auftragswertes zu verlangen.

2.4. Rechnungslegung erfolgt nach Abschluss des Auftrags. Rechnungsbeträge werden 14 Tage ab Rechnungsdatum fällig.

2.5. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Auf Verlangen hat der Auftraggeber dem Designer eine schriftliche Vollmacht zu erteilen.

2.6. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung des Designers abgeschlossen werden, so ist der Auftraggeber im Innenverhältnis verpflichtet, den Designer von sämtlichen Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit diesen Verträgen freizustellen. In diesen Fällen ist der Designer weiter berechtigt, die gesamten Kosten der Fremdleistung im Voraus vom Auftraggeber zu verlangen.

3. Urheber- und Nutzungsrechte

3.1. Für alle Entwürfe und Reinzeichnungen ist das Urheberrechtsgesetz zumindest entsprechend anwendbar. Dies gilt auch, sollten die erforderlichen Voraussetzungen für die Anwendbarkeit des Urheberrechtsgesetzes, insbesondere die Schöpfungshöhe, im Einzelfall nicht gegeben sein.

3.2. Dem Auftraggeber werden nur die Nutzungsrechte an dem Werk nach 1.4. eingeräumt. Eine Übertragung der Nutzungsrechte an anderen Entwürfen und Reinzeichnungen, die der Auftraggeber im Rahmen der Vertragserfüllung erhält, insbesondere an den Gestaltungsvorschlägen der Entwicklungsphase erfolgt ausdrücklich nicht.

3.3. Die Entwürfe, Reinzeichnungen und Werke des Designers dürfen ohne dessen ausdrückliche Einwilligung weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig. Bei einem Verstoß hiergegen hat der Auftraggeber dem Designer zusätzlich zur vereinbarten Vergütung eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% der vereinbarten Vergütung zu zahlen.

3.4. Der Designer überträgt dem Auftraggeber die, für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen und im Angebot benannten Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Die Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung über.

3.5. Der Designer bleibt in jedem Fall, auch wenn dem Auftraggeber ein ausschließliches Nutzungsrecht eingeräumt wird, berechtigt, die Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung und als Referenzen zu verwenden.

3.6. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Designers.

4. Haftung und Gewährleistung

4.1. Der Designer haftet nur für Schäden, die er selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Davon ausgenommen sind Schäden aus einer Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist, sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

4.2. Ansprüche des Auftraggebers aus einer Pflichtverletzung des Designers oder seiner Erfüllungsgehilfen, verjähren mit Ablauf eines Jahres nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit

4.3. Die Zusendung und Rücksendung von Vorlagen, Daten und Materialien des Auftraggebers erfolgt auf dessen Gefahr und Kosten.

4.4. Der Designer haftet nicht für die urheber-, geschmacksmuster- oder markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit des Werks oder sonstiger Designarbeiten, die er dem Auftraggeber zur Nutzung überlässt.

4.5. Der Designer haftet nicht, für die rechtliche, insbesondere wettbewerbs- und urheberrechtliche Zulässigkeit des Werks und der vorgesehenen Nutzung.

4.6. Der Designer haftet nicht für Inhalte, diese unterliegen allein der Verantwortung des Auftraggebers. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem Designer übergebenen Vorlagen berechtigt ist und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte der Auftraggeber entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber den Designer im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

4.7. Der Auftraggeber ist verpflichtet offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Erhalt des Werks schriftlich anzuzeigen, die Rüge nicht offensichtlicher Mängel hat schriftlich innerhalb von zwei Wochen nach dem erkennen des Mangels zu erfolgen.

5. Schussbestimmungen

5.1. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Leipzig.

5.2. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, auch die Abänderung dieses Schriftformerfordernisses.

5.3. Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit im Übrigen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame, nichtige oder anfechtbare Bestimmung ist so umzudeuten oder zu ändern bzw. zu ergänzen, dass der damit verfolgte Zweck im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen so weit wie möglich erreicht wird. Dasselbe gilt bei Vorhandensein von Lücken.